Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.10.2021)
Telc-Prüfungszentrum Swiss Language Academy.
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren und übernehmen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vom telc-Prüfungszentrum Swiss Language Academy. Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich.
- Allgemeines
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit, einen Teil (schriftlich oder mündlich) zu schreiben. Der mündliche und der schriftliche Teil der B1, B2 und C1 telc-Prüfung kann versetzt stattfinden. Es dürfen nach der Prüfungsordnung der telc gGmbH maximal 14 Tage dazwischen liegen. Die genaue Uhrzeit der Prüfung wird spätestens eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Mit der Anmeldung zur Prüfung erklären sich die Prüfungsteilnehmenden damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten an die telc gGmbH zwecks der Prüfungsverarbeitung und Zeugnissaustellung weitergeleitet werden dürfen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen zur Prüfung pünktlich kommen. Sollten die Prüfungsteilnehmenden sich verspäten, hat die Swiss Language Academy das Recht, sie von der Prüfung auszuschliessen. Für die Teilnahme an der Prüfung ist ein gültiger Ausweis (ID-Karte, oder Pass) nötig. Falls die Prüfungsteilnehmenden den Ausweis vergessen, werden sie zur Prüfung nicht zugelassen.
- Die Anmeldefrist zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung sollte spätestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Bis 16 Tage vor Prüfungstermin ist es möglich, sich mit einer Verspätungsgebühr von CHF 45.- anzumelden. Die Anmeldefristen sind auf unserer Webseite ersichtlich.
- Hilfsmittel
Während der gesamten Prüfung (sowohl schriftlich als auch mündlich) sind keine Hilfsmittel erlaubt. Dazu gehören unter anderem Kugelschreiber, Wörterbücher, Smartphones, Smart Watch und ähnliche.
Folgende Gegenstände sind während der Prüfung erlaubt: Schreibutensilien, z.B. ein weicher Bleistift, Bleistiftspitzer, Radiergummi und ein Getränk. Alle anderen Gegenstände werden während der Prüfung weggeschlossen.
- Zahlung und Prüfungsabmeldung
Nach der Anmeldung zur Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmenden von uns eine Rechnung. Diese sollte bis zum Fälligkeitsdatum fristgerecht überwiesen werden. Denn die fristgerechte Zahlung der Prüfungsgebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Der aufgeführte Zahlungstermin auf der Rechnung ist verbindlich.
Diese Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei Abmeldungen nach Anmeldefrist wird eine Bearbeitungsgebühr CHF 100.- verrechnet. Bei Abmeldungen von weniger als 30 Tagen vor der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühr verrechnet. Bei Abmeldungen von weniger als 14 Tage vor der Prüfung oder bei Fernbleiben von der Prüfung werden 100% der Prüfungsgebühr verrechnet. Bei Vorlage einer Krankschreibung im Falle einer schweren Krankheit können die Kosten für die Prüfungsteilnahme zurückerstattet werden. Hier verrechnet SLA Basel eine Bearbeitungsgebühr für A1 – A2 von CHF 40.-, für B1 – B2 von CHF 60.- und für C1 von CHF 80.-
Im Falle des Nichterscheinens erhalten die Prüfungsteilnehmenden keine Rückerstattung. Eine Abmeldung muss allenfalls schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei Swiss Language Academy. Mündliche Abmeldungen werden nicht berücksichtigt.
- Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist nur bis zur Anmeldefrist möglich. Bitte beachten Sie die Fristtermine auf unserer Webseite.
Das Prüfungszentrum Swiss Language Academy behält sich das Recht vor, die telc-Prüfungen mit geringerer Anzahl der Prüfungsteilnehmenden, zu verschieben.