Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Language Academy (SLA Basel) für Gruppenkurse (gültig ab 1. Januar 2022)
By registering, you accept and agree to the following general terms and conditions of SLA Basel.
1. General
The cost of course materials is not included in the course fee. These will be listed separately on the invoice. They amount to a flat rate of CHF 50. Participants will generally receive teaching materials and other documents in the form of copies.
2. Registration and payment terms
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts
Die Anmeldung ist verbindlich. Nachdem sich die Teilnehmenden für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.
Sobald der gewünschte Gruppenkurs organisiert wurde, erhalten die Teilnehmenden die Kursplanung und die Rechnung, jeweils separat, per E-Mail. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Auf Wunsch kann das Kursgeld in Raten bezahlt werden. Bei Ratenzahlungen ist die 1. Rate bei Kursbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Zahlungstermin monatlich zu entrichten. Die Anmeldung und die separat per E-Mail geschickte Kursplanung verpflichten zur Zahlung des Kursgeldes. Das Unterlassen der Kursgeldzahlung gilt nicht als Abmeldung. Bei Zahlungsverzug behält sich die SLA Basel vor, für die 2. und 3. Zahlungserinnerung je CHF 20.- zu erheben. Wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt, behält sich die SLA Basel eine Betreibung vor.
Anmeldungen mit der Caritas KulturLegi können nur für Gruppenkurse mit drei oder mehr Kursteilnehmenden akzeptiert werden. Für Gruppenkurse mit Gutschein des Kantons Basel- Stadt für Neuzugezogene gelten separate AGBs.
3. Materials owned by Swiss Language Academy
Wenn die SLA Basel Material miet- oder leihweise zur Verfügung stellt, bleibt dieses während der gesamten Bezugsdauer Eigentum der SLA Basel. Das Begründen von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an diesem ist ausdrücklich verboten. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung sind die Teilnehmenden verpflichtet, die SLA Basel unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der SLA Basel hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs sind die Teilnehmenden verpflichtet, das Material unbeschädigt und innerhalb der von der SLA Basel gesetzten Frist an die SLA Basel zurückzugeben. Kommen die Teilnehmenden dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SLA Basel das Recht vor, das nicht retournierte Material in Rechnung zu stellen.
4. Placement test and consultation
If you have previous knowledge, please visit our front office for a placement test and a subsequent consultation. The test and consultation are free of charge and non-binding. The final course allocation will be made by our course advisors after the consultation.
5. Admission after the course has started
Sind freie Plätze vorhanden, können Teilnehmende in Absprache mit berechtigten Personen jederzeit in einen bereits laufenden Kurs einsteigen. Alle Verpflichtungen beziehen sich in diesem Fall auf die restliche Kursdauer gemäss Kursprogramm. Der Kurspreis wird reduziert und ab Eintrittsdatum berechnet.
6. Continuation of the course
Vor Kursende können die Teilnehmenden ein Kursfortsetzungsformular für die nächsthöhere Stufe erhalten. Die Kurse werden nach Möglichkeit zu unveränderter Kurszeit weitergeführt.
7. Shorter participation period
A shorter period of participation is possible if there are free places on the course, provided that the earlier departure has already been noted in writing on the registration form when registering for this course period.
8. Kündigung oder Verschiebung eines Gruppenkurses vor Kursbeginn
Bei Stornierungen, die mehr als 14 Tage vor Kursbeginn bei der SLA Basel eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 200.- erhoben. Die Kündigung muss schriftlich entweder per E-Mail oder per Brief erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei der SLA Basel. Eine Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, gilt als zu spät und kann nicht mehr akzeptiert werden. Der/die Teilnehmende muss in diesem Fall das gesamte Kursgeld begleichen, da der Kurs, die Räumlichkeiten und Lehrpersonen bereits organisiert wurden. In diesem Sinne behält sich die SLA Basel ausdrücklich vor, bei einer Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei ihr eintrifft, nach Art. 404 Abs. 2 des schweizerischen Obligationsrechts Schadenersatz (die entgangenen Kurskosten) geltend zu machen.
9. Cancellation of a group course after the course has started
Gruppenkurse haben eine feste Laufzeit und sind grundsätzlich nach Kursbeginn nicht kündbar. Das Kursgeld muss fristgerecht beglichen werden und es erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Kursgebühren. Bei längerer Krankheit und beim Vorlegen eines Arztzeugnisses kann eine Gutschrift für einen späteren Kurs ausgestellt werden. Die ausgestellte Gutschrift kann nicht ausbezahlt werden. Sie ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Mit dieser Gutschrift kann ein identischer Sprachkurs an der SLA Basel besucht werden.
10. Absenzen bei Gruppenunterricht: Ferien, Krankheit und andere Abwesenheiten
If you are unable to attend a group lesson, you must notify the office as soon as possible by telephone or email. Missed lessons cannot be made up or refunded. This also applies in the event of illness or other reasons for absence that are beyond the school's control. The course participant will be charged the normal fee, as the teacher has been called in and the room reserved.
11. Organisation und Durchführung der Gruppenkurse
Die Gruppenkurse haben eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs verschoben. Aus organisatorischen Gründen kann die SLA Basel bestehende und geplante Kurse zeitlich verschieben oder zusammenlegen. Wenn die Teilnehmenden ihr Sprachniveau überschätzen und sich für einen Kurs anmelden, die Gruppenlehrperson jedoch feststellt, dass sie ein zu niedriges oder zu hohes Sprachniveau haben, hat die SLA Basel das Recht, den Kurs in Absprache mit den Teilnehmenden zu wechseln oder diese aus dem Kurs auszuschliessen. Kommt es zu einem derartigen Kurswechsel aufgrund der unsorgfältigen Anmeldung des Teilnehmenden, ist dieser verpflichtet, für den angemeldeten Kurs zu bezahlen.
Each lesson lasts 45 minutes. For teaching reasons, a minimum of two lessons per appointment is required.
You are not entitled to a specific type of lesson, but you are welcome to make suggestions for improvement.
There is no entitlement to choose the teacher. As a rule, all booked lessons are conducted by the same teacher. In the event of illness of the teacher or in exceptional cases, a change of teacher will take place.
12. Vorbehalte
Die SLA Basel behält sich das Recht vor, über Kursplätze zu verfügen, welche bei Kursbeginn nicht bezahlt sind. Aus organisatorischen Gründen behält sich die SLA Basel vor, Klassen zeitlich zu verschieben, umzuteilen und zusammenzulegen.
13. Kursbestätigung
At the end of the private lessons, SLA Basel will issue course participants with a course certificate stating the number of lessons attended, if requested.
14. Datenschutz
Swiss Language Academy takes the protection of your personal data seriously and complies with the provisions of the Data Protection Act. Your personal data will be used exclusively for internal purposes such as correspondence and information about new offers. Under no circumstances will your personal data be sold or passed on to third parties.
15. Versicherung und Haftung
Swiss Language Academy is liable for damage caused by gross negligence or intent, fraudulently concealed defects, physical injury, and unforeseeable defects that significantly impair the economic purpose of the legal transaction in connection with courses and events organised by it. For all other damage, in particular consequential damage, any liability is hereby excluded to the extent permitted by law. Customers are therefore responsible for ensuring that they have adequate insurance cover. Any liability for theft and loss of items is hereby excluded.
16. Gerichtsstand
Unless otherwise required by mandatory legal provisions, the exclusive place of jurisdiction shall be Basel-Stadt.