Allgemeine Geschäftsbedingungen für SVEB-Kurse in der SLA Basel
(gültig ab 1. Juli 2023)
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit der Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung bzw. mit dem Abschicken der elektronischen Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SLA Basel
Nach der Anmeldung für den Kurs werden spätestens zwei Wochen vor dem Kursbeginn ein Kursplan und die Rechnung zugestellt. Dies verpflichtet den/ die Teilnehmende zur Zahlung des Kursgeldes.
2. Zahlungsbedingungen
Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Auf Wunsch kann das Kursgeld in Raten bezahlt werden. Bei Ratenzahlungen ist die 1. Rate bei Kursbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Zahlungstermin monatlich zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, für die 2. und 3. Zahlungserinnerung je CHF 20.- zu erheben.
3. Annullierung und Kündigung nach Kursbeginn
3.1. Die Annullierung des Kurses muss schriftlich erfolgen. Die mündlichen Abmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Das Unterlassen der Rechnung oder Nicht-Erscheinen zum Kurs gilt nicht als Abmeldung.
3.2. Bei Annullierung, die 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 200.- erhoben. Die Annullierung muss schriftlich entweder per E-Mail oder per Brief informiert werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei SLA Basel. Eine Annullierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, wird nicht mehr berücksichtigt und die Kurskosten werden vollumfänglich verrechnet. In diesem Sinne behält sich die SLA Basel ausdrücklich vor, nach Art. 404 Abs. 2 des schweizerischen Obligationsrechts Schadenersatz (die entgangenen Kurskosten) geltend zu machen.
3.3. Die SVEB-Kurse haben eine feste Laufzeit und sind grundsätzlich nach Kursbeginn nicht kündbar. Das Kursgeld muss fristgerecht beglichen werden und die Kurskosten werden vollumfänglich verrechnet.
3.4. In ausserordentlichen Fällen wie schwere Krankheit und Unfall (gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses) oder Tod von Angehörigen kann die SLA Basel, eine Gutschrift auszustellen. Mit dieser Gutschrift kann der/die Teilnehmende einen anderen SVEB-Kurs an der SLA Basel besuchen. Die Gutschrift ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr (12 Monate) lang gültig.
4. Absenzen: Ferien, Krankheit und andere Abwesenheiten
Kann ein Kurstag von dem/der Teilnehmenden nicht besucht werden, muss dies so früh wie möglich dem Sekretariat oder der Lehrperson gemeldet werden. Das Sekretariat ist unter der Nummer 061 554 47 21 oder unter info@sla-basel.ch erreichbar. Die versäumten Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden.
5. Kursorganisation und Durchführung
Die SVEB-Kurse haben eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs verschoben. Aus organisatorischen Gründen kann SLA Basel bestehende und geplante Kurse zeitlich verschieben oder zusammenlegen. Fällt die Lehrperson aus bestimmten Gründen für längere Zeit aus, kann die Schulleitung einen Lehrkraftwechsel vornehmen.
6. Kursbestätigung / Kurszertifikat
6.1. Die SVEB-Kurse in SLA Basel haben in allen Modulen eine Präsenzpflicht von mindestens 80%. In ausserordentlichen Fällen wie schwere Krankheit und Unfall (gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses) oder Tod von Angehörigen kann die SLA Basel bereit, eine Gutschrift auszustellen. Mit dieser Gutschrift kann der/die Teilnehmende in einem anderen von SLA Basel angebotenen SVEB-Kurs die versäumten Lektionen nachholen. Die Gutschrift ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
6.2. Für SVEB-Kurse in SLA Basel gelten auch als Teilabsenz Verspätungen ab 45 Minuten oder das frühere Verlassen des Unterrichts. Diese werden von der Lehrperson auf der Anwesenheitsliste vermerkt und von der Gesamtpräsenzzeit abgezogen. Falls die Teilabsenzen die erlaubte Anzahl an Fehlstunden von 20% überschreiten, gelten die Bedingungen für das Bestehen des Kurses als nicht erfüllt.
6.3. Bei Nicht-Bestehen der Praxisdemonstration in einem SVEB-Kurs hat der/die Teilnehmende die Möglichkeit, diese in einem anderen SVEB-Kurs in der SLA Basel einmal zu wiederholen. Die Wiederholung ist kostenpflichtig und einmalig möglich. Eine kostenpflichtige Wiederholung des gesamten Lehrgangs ist jederzeit möglich. Die Kosten für die Wiederholung der Praxisdemonstration: CHF 200.-
6.4. Bei Nicht-Bestehen des SVEB-Kurses in SLA Basel kann der/die Teilnehmende innerhalb von 30 Tagen schriftlich begründet Rekurs eingelegen. Nach der Überprüfung entscheidet die Ausbildungsleitung der SLA Basel schliesslich über:
- o Gutheissung der Einsprache (Kompetenznachweis doch «bestanden»)
- o Wiederholung
- o Abweisung der Einsprache
Gegen den Entscheid der Ausbildungsleitung der SLA Basel kann bei der Qualitätssicherungskommission des SVEB innerhalb von 30 Tagen schriftlich begründet Beschwerde eingereicht werden. Die Kommission wird die Richtigkeit des Verfahrens prüfen.
7. Vorbehalte
7.1. Die SLA Basel behält sich das Recht vor, über Kursplätze zu verfügen, welche bei Kursbeginn nicht bezahlt sind. Aus organisatorischen Gründen behält sich SLA Basel vor, Klassen zeitlich zu verschieben, umzuteilen und zusammenzulegen.
7.2. Beschwerden jeglicher Art nehmen wir sehr ernst. Wir sind stets bemüht, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Im Falle von Unzufriedenheit mit der Lehrperson oder dem Unterricht besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, Rückvergütung oder Ermässigungen. Wechsel der Lehrperson eines Kurses auf Wunsch einzelner Teilnehmenden wird nur in besonders schwerwiegenden Fällen vorgenommen.
8. Datenschutz
SLA Basel nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. In keinem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten verkauft oder an Dritte weitergegeben. Mit Ihrem Einverständnis zu unseren AGB, akzeptieren Sie, dass wir sämtliche bei der Anmeldung von Ihnen genannten Daten im Rahmen unserer Geschäftsprozesse bearbeiten und speichern dürfen.
9. Versicherung und Haftung
Wir schliessen für alle von uns organisierten Kurse, Prüfungen und Veranstaltungen jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Kunden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in den Räumlichkeiten der SLA Basel wird hiermit jede Haftung wegbedungen.
10. Gerichtsstand
Wo keine zwingende gesetzliche Norm davon abweicht, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Basel-Stadt.