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telc AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 02.01.2024) 

telc-Prüfungszentrum Swiss Language Academy (SLA Basel) 

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren und übernehmen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vom telc-Prüfungszentrum Swiss Language Academy (SLA Basel). Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich. 

  1. Allgemeines 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit, einen Teil (schriftlich oder mündlich) zu schreiben. Der mündliche und der schriftliche Teil der B1, B2 und C1 telc-Prüfung kann versetzt stattfinden. Es dürfen nach der Prüfungsordnung der telc gGmbH maximal 14 Tage dazwischen liegen. Die genaue Uhrzeit der Prüfung wird spätestens eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Mit der Anmeldung zur Prüfung erklären sich die Prüfungsteilnehmenden damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten an die telc gGmbH zwecks der Prüfungsverarbeitung und Zeugnissaustellung weitergeleitet werden dürfen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen zur Prüfung pünktlich kommen. Sollten die Prüfungsteilnehmenden sich verspäten, hat die Swiss Language Academy das Recht, sie von der Prüfung auszuschliessen. Für die Teilnahme an der Prüfung ist ein gültiger Ausweis (ID-Karte, Führerschein oder Pass) nötig. Falls die Prüfungsteilnehmenden den Ausweis vergessen, werden sie zur Prüfung nicht zugelassen. 

2. Hilfsmittel 

Während der gesamten Prüfung (sowohl schriftlich als auch mündlich) sind keine Hilfsmittel erlaubt. Dazu gehören unter anderem Kugelschreiber, Wörterbücher, Smartphones, Smart Watch und ähnliche. 

Folgende Gegenstände sind während der Prüfung erlaubt: Schreibutensilien, z.B. ein weicher Bleistift, Bleistiftspitzer, Radiergummi und ein Getränk. Alle anderen Gegenstände werden während der Prüfung weggeschlossen. 

3. Zahlung und Prüfungsabmeldung 

Nach der Anmeldung zur Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmenden von uns eine Rechnung. Diese sollte bis zum Fälligkeitsdatum fristgerecht überwiesen werden. Denn die fristgerechte Zahlung der Prüfungsgebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Der aufgeführte Zahlungstermin auf der Rechnung ist verbindlich. 

Diese Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht annulliert werden. Besteht eine Abmeldung, sollte diese spätestens 16 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Eine Abmeldung muss allenfalls schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei Swiss Language Academy. Mündliche Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Das Unterlassen der Rechnung oder Nicht-Erscheinen zur Prüfung gilt nicht als Abmeldung. 

Bei Abmeldungen nach Abmeldefrist oder Fernbleiben von der Prüfung werden 100% der Prüfungsgebühr verrechnet. Bei Vorlage einer Krankschreibung im Falle einer schweren Krankheit können die Kosten für die Prüfungsteilnahme zurückerstattet werden. Hier verrechnet SLA Basel eine Bearbeitungsgebühr für A1 – A2 von CHF 80.-, für B1 – B2 CHF 120.- und für C1 CHF 180.- 

Im Falle des Nichterscheinens erhalten die Prüfungsteilnehmenden keine Rückerstattung. 

4. Terminverschiebung und Anmeldungen nach der Abmeldefrist 

Eine Terminverschiebung ist nur bis zur Abmeldefrist möglich. Bitte beachten Sie die Fristtermine auf unserer Webseite. 

Das Prüfungszentrum Swiss Language Academy behält sich das Recht vor, die telc-Prüfungen mit geringerer Anzahl der Prüfungsteilnehmenden, zu verschieben. 

Die Anmeldungen nach Ablauf der Abmeldefrist können nicht annuliert werden. 

5. Haftungsschluss 

Für alle von uns organisierten Prüfungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in den Räumlichkeiten der Swiss Language Academy übernehmen wir keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. 

6. Gerichtsstand 

Für alles Weitere gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Gerichtsstand ist Basel.