Allgemeine Geschäftsbedingungen von SLA-Basel (gültig ab 1. Oktober 2019)
Mit der Anmeldung akzeptieren und übernehmen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swiss Language Academy.
1. Allgemeines
Die Dauer einer Lektion beträgt 45 Minuten. Aus didaktischen Gründen gilt ein Minimum von zwei Lektionen pro Termin. Die Kosten für Lehrmittel sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Diese werden separat auf der Rechnung aufgeführt.
Es besteht kein Anspruch Ihrerseits auf eine bestimmte Ausgestaltung des Unterrichts, Sie dürfen jedoch sehr gerne Verbesserungsvorschläge anbringen.
2. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung für einen Privatkurs ist ab dem Anmeldedatum 12 Monate, also ein Jahr, gültig. Dem entspricht auch die Vertragsdauer. Sobald der gewünschte Sprachkurs organisiert wurde, erhalten Sie die Kursplanung und die Rechnung, jeweils separat, per E-Mail. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Auf Wunsch können Sie das Kursgeld in Raten bezahlen. Bei Ratenzahlungen ist die 1. Rate bei Kursbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Zahlungstermin monatlich zu entrichten. Die Anmeldung und die separat per E-Mail geschickte Kursplanung verpflichten zur Zahlung des Kursgeldes. Das Unterlassen der Kursgeldzahlung gilt nicht als Abmeldung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, für die 2. und 3. Zahlungserinnerung je CHF 20.- zu erheben. Die Anmeldungen mit der Caritas KulturLegi können nur für Gruppenunterrichte ab drei Kursteilnehmern akzeptiert werden. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationsrechts.
3. Materialien im Eigentum von Swiss Language Academy
Wenn die Swiss Language Academy Material miet- oder leihweise zur Verfügung stellt, bleibt dieses während der gesamten Bezugsdauer Eigentum der Swiss Language Academy. Das Begründen von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an diesem ist ausdrücklich verboten. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung sind Sie verpflichtet, die Swiss Language Academy unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der Swiss Language Academy hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs sind Sie verpflichtet, das Material unbeschädigt und innerhalb der von der Swiss Language Academy gesetzten Frist an die Swiss Language Academy zurückzugeben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, behält Swiss Language Academy sich das Recht vor, das nicht retournierte Material in Rechnung zu stellen.
4. Einstufungstest und Beratungsgespräch
Bei bestehenden Vorkenntnissen bitten wir Sie, für einen Einstufungstest und ein anschliessendes Beratungsgespräch in unserem Front Office vorbeizukommen. Test und Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Die definitive Kurseinteilung erfolgt nach dem Beratungsgespräch durch unsere KursberaterInnen.
5. Eintritt nach Kursbeginn
Sind freie Plätze vorhanden, können Sie in Absprache mit berechtigten Personen jederzeit in einen bereits laufenden Kurs einsteigen. Alle Verpflichtungen beziehen sich diesen Falls auf die restliche Kursdauer gemäss Kursprogramm. Der Kurspreis wird reduziert und ab Eintrittsdatum berechnet.
6. Fortsetzung des Kurses
Vor Kursende können Sie ein Kursfortsetzungsformular für die nächsthöhere Stufe erhalten. Die Kurse werden nach Möglichkeit zu unveränderter Kurszeit weitergeführt.
7. Kürzere Teilnahmedauer
Eine kürzere Teilnahmedauer ist bei freien Kursplätzen möglich, sofern der frühere Austritt bereits bei der Anmeldung dieser Kursperiode schriftlich auf der Anmeldung vermerkt worden ist.
8. Kündigung oder Verschiebung eines Sprachkurses vor Kursbeginn
Bei Stornierung, die mehr als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 200.- erhoben. Die Kündigung muss schriftlich entweder per E-Mail oder per Brief informiert werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei Swiss Language Academy. Eine Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, gilt als zu spät und kann nicht mehr akzeptiert werden. Sie müssen das gesamte Kursgeld begleichen, da der Kurs, Räumlichkeiten und Lehrpersonen bereits organisiert wurden. In diesem Sinne behält sich die Swiss Language Academy ausdrücklich vor, bei einer Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, nach Art. 404 Abs. 2 des schweizerischen Obligationsrechts Schadenersatz (die entgangenen Kurskosten) geltend zu machen.
9. Kündigung eines Gruppenkurses nach Kursbeginn
Gruppenkurse haben eine feste Laufzeit und sind grundsätzlich nach Kursbeginn nicht kündbar. Das Kursgeld muss fristgerecht beglichen werden und es erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Kursgebühren. Im Falle einer ernsthaften Krankheit kann unter Berücksichtigung eines Arztzeugnisses eine Gutschrift für einen späteren Kurs ausgestellt werden. Die ausgestellte Gutschrift kann nicht ausbezahlt werden. Sie ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Mit dieser Gutschrift kann ein identischer Sprachkurs an der SLA Basel besucht werden.
10. Unterbruch oder Kündigung von Einzelunterricht nach Kursbeginn
Wird ein Kurs im Einzelunterricht unterbrochen, bleiben die Lektionen bis Ende des Vertrags (Vertragslänge 12 Monate ab dem Kursbeginn) gültig. Während dieser Zeit kann der Kurs bis Ende des Vertrags jederzeit weiter besucht werden. Besteht eine Kündigung, sind Sie verpflichtet, den gesamten Kurspreis zu bezahlen, da sich unsere Lehrpersonen zur Leistung der Kurse verpflichten und der Swiss Language Academy so ein erheblicher Schaden entstehen würde.
11. Terminverschiebung und Absenzen bei Privatunterricht
Die vereinbarten Unterrichtszeiten sind verbindlich. Kann der Termin vom Kursteilnehmer nicht wie vereinbart wahrgenommen werden, muss die Abmeldung einen Tag früher bis um 16:00 Uhr dem Sekretariat mitgeteilt werden, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Das Sekretariat ist unter der Nummer 061 554 47 21 oder unter info@sla-basel.ch erreichbar. Werden Absenzen nicht gemeldet oder später als 16:00 Uhr am Vortag gemeldet, wird der entsprechende Termin verrechnet und wird nicht nachgeholt, da die Lehrperson aufgeboten und der Raum reserviert wurde. Für Termine am Montag gilt demnach Freitag 16:00 Uhr der Vorwoche als spätester Zeitpunkt zur Abmeldung. Absagen, die in diesem Fall nach 16:00 Uhr eintreffen, gelten als zu spät.
Im Falle einer Absenz der Lehrperson kann die Schulleitung eine Stellvertretung organisieren. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, wird der Unterricht auf einen anderen Termin verschoben. Falls auch dies nicht gelingt, werden die Kosten für die ausgefallene Lektion nicht in Rechnung gestellt.
12. Absenzen bei Gruppenunterricht: Ferien, Krankheit und andere Abwesenheiten
Kann ein Gruppenunterricht von Ihnen nicht besucht werden, muss dies so früh wie möglich dem Sekretariat per Telefon oder per E-Mail gemeldet werden. Die versäumten Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden. Dies gilt auch bei Krankheit und anders begründeten Verhinderungen, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Schule fallen. Die Kosten werden dem Kursteilnehmer normal belastet, da die Lehrperson aufgeboten und der Raum reserviert wurde.
13. Kursorganisation und Durchführung der Kurse
Die Gruppenkurse haben eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs verschoben. Aus organisatorischen Gründen kann Swiss Language Academy bestehende und geplante Kurse zeitlich verschieben oder zusammenlegen. Fällt die Gruppenlehrperson aus, kann die Schulleitung einen Lehrkraftwechsel vornehmen. Wenn Sie Ihr Sprachniveau überschätzen und sich für einen Kurs anmelden, jedoch die Gruppenlehrperson feststellt, dass Sie ein zu niedriges oder zu hohes Sprachniveau haben, hat Swiss Language Academy das Recht, Ihren Kurs in Absprache mit Ihnen zu wechseln oder Sie aus dem Kurs auszuschliessen. Besteht ein derartiger Kurswechsel aufgrund unsorgfältiger Anmeldung Ihrerseits, sind Sie verpflichtet, nur für den angemeldeten Kurs zu bezahlen.
14. Vorbehalte
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, über Kursplätze zu verfügen, welche bei Kursbeginn nicht bezahlt sind. Aus organisatorischen Gründen behält sich Swiss Language Academy vor, Klassen zeitlich zu verschieben, umzuteilen und zusammenzulegen.
15. Kursbestätigung / Kurszertifikat
Nach einem Kursbesuch von mindestens 80 % der Lektionen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Kursbestätigung aus.
16. Datenschutz
Swiss Language Academy nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Ihre persönlichen Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke wie Korrespondenz und Informationen zu neuen Angeboten verwendet. In keinem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten verkauft oder an Dritte weitergegeben.
17. Versicherung und Haftung
Die Swiss Language Academy haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden, arglistig verschwiegene Mängel, Körperschäden, unvorhersehbare Mängel, die den wirtschaftlichen Zweck des Rechtsgeschäfts erheblich beeinträchtigen; dies im Zusammenhang mit von ihr organisierten Kursen und Veranstaltungen. Für alle anderen Schäden, insbesondere Folgeschäden, wird hiermit jegliche Haftung, soweit gesetzlich möglich, wegbedungen. Kunden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen wird hiermit jede Haftung wegbedungen.
18. Gerichtsstand
Wo keine zwingende gesetzliche Norm davon abweicht, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Basel-Stadt.